basta Ratgeber: Infos für Täter

| Bild: | Was hat Tim vom Jugendrichter zu erwarten?

basta: Gegen welche Bestimmungen des Strafgesetzbuches hat Tim verstoßen?

Jugendrichter: Bei jedem Fall kommt es auf die Einzelheiten, die näheren Umstände an. Es handelt sich hier offensichtlich um Sachbeschädigung nach Paragraf 303 des Strafgesetzbuches: (Artikel 1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt.

Es geht allerdings auch um das Verwenden verbotener Kennzeichen, zu denen das Hakenkreuz gehört. In Paragraf 86a des Strafgesetzbuches wird die Verwendung solcher Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen ebenfalls mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Wichtig für die Strafzumessung ist, dass das Gericht hier Anhaltspunkte gewinnt, ob es sich um eine politisch motivierte Tat handelt oder nicht.

basta: Mit welchem Urteil muss Tim rechnen?

Jugendstaatsanwalt: Ich gehe davon aus, dass Tim zum ersten Mal mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten ist. Der Jugendrichter würde in diesem Fall auch die Verführungssituation durch die Gruppe berücksichtigen, was allerdings nicht die Mitschuld mindert. Das gilt auch für den Alkohol. Wichtig ist, wie sich Tim nach der Tag verhalten hat. Dass er den Bürgermeister und den Schulleiter informiert hat, zeigt, dass er die Tat bedauert, dass er bereit ist, sich zu entschuldigen und den Schaden wiedergutmachen möchte.

Ich vermute, dass Tim noch mit einer Verwarnung davonkommt und einen Sozialdienst von 40 bis 60 Stunden leisten muss. Wenn ich der Richter wäre, würde ich Tim auferlegen, mit Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde, die es am Ort gibt, zu sprechen und mit ihnen zusammen zu überlegen, wie er seine Tat wiedergutmachen kann. Im Fachjargon heißt eine solche unmittelbare Begegnung „Täter-Opfer-Ausgleich“. In diesem Fall ist es besonders wichtig, welche Einstellung die jüdische Gemeinde zu deutschen Jugendlichen hat. Eine unmittelbare Begegnung und Entschuldigung kann da hilfreich sein.

basta: Wie sieht es mit Wiedergutmachung und Schadenersatz aus?

Jugendstaatsanwalt: Vielleicht regelt die Jüdische Gemeinde das direkt mit Tim. Der Jugendrichter orientiert sich bei materiellen Wiedergutmachungen an der Einkommenssituation. Bei Schülern ist da wenig zu holen: Aber, die geschädigte Person kann z.B. in einem Zivilprozess einen Schadensersatz erstreiten, den Tim dann bezahlen muss, wenn er ein eigenes Einkommen hat.

Rote und gelbe Karten bei Jugendstraftaten
Eine Verurteilung vor Gericht muss nicht gleich Gefängnis bedeuten. Wie es auf dem Fußballplatz gelbe und rote Karten, Ermahnungen und Verstöße gibt, drohen jugendlichen Straftätern nach dem Jugendgerichtsgesetz unterschiedliche „Erziehungsmaßregeln“, „Zuchtmittel“ und „Strafen“:


Erziehungsmaßregeln (gelten nicht als Strafen)
  • Weisungen: zum Beispiel an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen, sich bemühen, einen Ausgleich mit den Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich)

  • Erziehungsbeistand


Zuchtmittel (gelten nicht als Strafen)
  • Verwarnung

  • Auflagen, zum Beispiel Dienst in gemeinnützigen Einrichtungen

  • Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest bis vier Wochen)


Jugendstrafe in einer Jugendstrafanstalt
  • unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung

  • ohne Bewährung